Familien- und Jugendförderung

Zukunft. Von Anfang an.

Die zum Teil prekäre Lebenssituation vieler Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bleibt oft nicht ohne Folgen für deren beruflichen Werdegang: Schulprobleme, Schulabbrüche, schwierige Einstiegschancen in die Arbeitswelt, Perspektivenlosigkeit, Gewalt, Langeweile, Lustlosigkeit, Alkohol und / oder Drogen sind Herausforderungen im Heranwachsen.

Die meist beengenden familiären Wohnverhältnisse zwingen die Jugendlichen zusätzlich dazu, ihre Freizeit vor allem im öffentlichen Raum wie Parks oder an öffentlichen Plätzen zu verbringen, wo sie wiederum negativ wahrgenommen werden. Die Outreach-Arbeiter_innen bei IKEMBA unterstützen die Jugendlichen in ihrer persönlichen Lage und stehen ihnen zur Seite, indem sie deren Treffpunkte aufsuchen, direkt auf die Jugendlichen zugehen, Vertrauen aufbauen, ihnen Mut machen und gemeinsam neue Perspektiven und Maßnahmen erarbeiten sowie gegebenenfalls auch Ressourcen mobilisieren.

Ansprechpartner bei IKEMBA für Familien- und Jugendförderung:

Marlene Mayr, BA
Tel.: +43 316/228113

IkOJA! – Interkulturelle Offene Jugendarbeit

Ganz nach dem Motto “Weg von der Straße, hin zu einer perspektivenreichen Zukunft!“ ist IkOJA! die Schnittstelle zwischen „schwer erreichbaren“ Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund und Jugendzentren bzw. Sportvereinen in der Steiermark. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen, die durch das Raster der klassischen Kinder- und Jugendarbeit fallen, neue Perspektiven und sinnvolle Freizeitbeschäftigungen aufzuzeigen.

Das Projekt läuft seit 2009 sehr erfolgreich. Der Österreichische Integrationsfonds verlieh dem Projekt im Jahr 2010 den Integrationspreis für Sport, der mit 1000 € dotiert wurde.

Bericht aus der Kleinen Zeitung (Dezember 2010)

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Fördergeber:

Jugendhilfe

Von 2007 bis 2016 war der Verein IKEMBA zentraler Dienst und Kooperationspartner in allen vier Sozialräumen in Graz (durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung gemäß des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes StKJHG, LGBl. Nr. 138/2013).